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Ärztin behandelt Patientin in medizinischer Anlaufstelle

EU-Bürger: Regierung muss handeln

 

In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zur medizinischen Versorgung von EU-Bürger/-innen in Deutschland hat die Bundesregierung ein Ende vergangenen Jahres in Kraft getretenes Gesetz verteidigt, das bestimmte Gruppen von Migranten de facto vom Zugang zu medizinischer Versorgung ausschließt. Ärzte der Welt  kritisiert die Antwort und fordert die zukünftige Regierung dazu auf, die Missstände zu beheben.

Laut dem Gesetz, auf das sich die Kleine Anfrage bezieht, haben Arbeitssuchende aus Rumänien oder Bulgarien, die sich seit weniger als fünf Jahren in Deutschland aufhalten, nur noch für maximal einen Monat Anspruch auf Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung. Darüber hinaus wird diese offiziell nur bei akuten Schmerzuständen oder Schwangerschaft gewährt. Vor Einführung des Gesetzes galt die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, nach der EU-Bürger/-innen in der Regel nach sechs Monaten reguläre Sozialhilfeleistungen zustanden.

In dem Schreiben der Bundesregierung heißt es, die neue Gesetzgebung habe Rechtssicherheit geschaffen. Das Gegenteil ist der Fall. Vielmehr haben für (juristische) Interpretationen offene Formulierungen wie "akute Erkrankung" oder "besondere Umstände" bei Patient(inn)en, medizinischen Dienstleistern und Sozialämtern eine Unsicherheit geschaffen, die in der Praxis dazu führt, dass eine ganze Gruppe von Menschen gar nicht oder nur unzureichend gesundheitlich versorgt wird.

 "Die Bundesregierung operiert mit unbestimmten Rechtsbegriffen und schiebt somit die Verantwortung auf Kommunen, Gerichte, Ärzte und Krankenhäuser ab", sagt François De Keersmaeker, Direktor von Ärzte der Welt Deutschland. "Damit Gesundheit für EU-Bürger/-innen kein Glücksspiel bleibt, muss ihr Zugang zu medizinischer Versorgung bundesweit sichergestellt werden."

Sich das Menschenrecht auf Gesundheit vor Gericht erstreiten zu müssen, ist absurd

Laut Bundesregierung handelt es sich um "Einzelfälle", die ihre Ansprüche einklagen könnten. Dabei wird nicht berücksichtig, dass die Betroffenen oft nicht in der körperlichen und seelischen Verfassung sind, einen möglicherweise langwierigen Rechtstreit zu führen. Mangelnde Sprachkenntnisse und fehlender Zugang zu Rechtsbeistand stellen weitere Hürden dar. Zudem ist Gesundheit ein Menschenrecht und die Argumentation, man müsse es sich vor Gericht erstreiten, daher absurd.

Mitarbeiter von Ärzte der Welt in Deutschland haben tagtäglich mit Menschen zu tun, die von dem Gesetz direkt oder indirekt betroffen sind - weil ihnen notwendige Leistungen verweigert werden oder weil sie sich aus Angst, die hohen Behandlungskosten selbst tragen zu müssen, nicht zum Arzt trauen. Wenn Krankheiten in der Folge chronisch werden oder sich zu Notfällen entwickeln, ist dies nicht nur für den Patienten tragisch, sondern zudem oft deutlich teurer, als wenn man sie sofort behandelt hätte.

Bereits im August hat Ärzte der Welt gemeinsam mit 29 anderen Organisationen einen Brief an Bundesministerin Andrea Nahles verfasst, um auf die massiven negativen Auswirkungen aufmerksam zu machen, die das Gesetz für viele EU-Bürger/-innen in Deutschland hat. Eine Antwort blieb bisher aus.

Ärzte der Welt ist entgegen der Ansicht der Bundesregierung der Meinung, dass der Ausschluss bestimmter Personengruppen von medizinischen Leistungen gegen den von Deutschland unterzeichneten UN-Sozialpakt verstößt, der das Land verpflichtet, eine angemessene Gesundheitsversorgung für jeden hier lebenden Menschen zu gewährleisten.