Wie das Bildungswesen muss auch das Gesundheitswesen von der Übermittlungspflicht nach §87 des Aufenthaltgesetzes ausgenommen werden, damit alle Menschen ihr Recht auf Gesundheitsversorgung wahrnehmen und ohne Angst vor einer Abschiebung zum Arzt gehen können. Das gehört in den Koalitionsvertrag!
Aktion in Berlin
Aktion in Berlin
Gemeinsam mit dem Kampagnen-Bündnis #GleichBeHandeln fordern über 80 Organisationen und über 26.000 Menschen eine Anpassung der Übermittlungspflicht nach §87 Aufenthaltgesetz in der anstehenden Legislaturperiode. Vor dem Reichstag haben wir unserer Forderung Nachdruck verliehen.
Erstellt am
18 November 2021