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Mitarbeiter von open.med München mit Schutzmasken. Foto: Ärzte der Welt

Gesundheitsversorgung in der Coronakrise

 

Die Covid-19 Pandemie wirft ein Schlaglicht auf politische Versäumnisse. Missstände in der Gesundheitsversorgung, die wir seit langem gegenüber politischen Entscheidungsträgern anprangern, sind umso deutlicher zutage getreten. Doch es sind auch Fortschritte zu verzeichnen, für die sich auch Ärzte der Welt eingesetzt hat.

Nichtversicherte sollen sich kostenlos auf Covid-19 testen lassen können: Dafür hatte Ärzte der Welt im März 2020 in einem offenen Brief an den Corona-Krisenstab eine bundesweite Regelung gefordert. Im Mai hat der Bundestag dieser Möglichkeit mit dem neuen Infektionsschutzgesetz grundsätzlich den Weg freigemacht.
Gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden begrüßt Ärzte der Welt diese Entwicklung und hofft auf eine schnelle und praktikable Umsetzung für unsere Patient*innen.

Es braucht bundesweite Regelungen

In vielen Bereichen sind weiterhin Verbesserungen nötig. So gibt es keine klaren und bundesweiten Regelungen, wer für die Covid-19-Behandlungen von Nichtversicherten aufkommt. Dabei können bei einem schweren Verlauf der Erkrankung, vor allem wenn die Patientin oder der Patient ins Krankenhaus kommt und künstlich beatmet werden muss, sehr hohe Kosten anfallen.
„Es gibt zwar einige kommunale Lösungen, diese sind jedoch kein ausreichender Ersatz für gesetzliche Regelungen, die in ganz Deutschland gelten,“ sagt Carolin Bader, Fachberaterin Inlandsprogramme bei Ärzte der Welt.

Mängel beim Infektionsschutz bestehen weiter

Nicht ausreichend geregelt ist daneben der Infektionsschutz für Menschen, die unter prekären Bedingungen arbeiten müssen – wie zum Beispiel in der Fleischverarbeitung – und auf beengtem Raum oder in Sammelunterkünften für Wohnungslose oder Asylsuchende leben. „Man löscht nur Feuer, aber schafft es nicht, präventiv zu agieren,“ so Bader.
Auch die Gefahr, die die in Deutschland geltende Übermittlungspflicht für die öffentliche Gesundheit darstellt, führt die Pandemie besonders deutlich vor Augen. Laut §87 des Aufenthaltsgesetzes müssen Sozialämter, wenn eine Person ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung die Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung beantragen möchte, die Ausländerbehörde informieren. Damit droht der Person die Abschiebung. Das gilt für alle medizinischen Leistungen – sofern kein Notfall vorliegt. Viele Menschen in dieser Situation trauen sich deshalb gar nicht erst, zum Arzt zu gehen, oft mit schweren gesundheitlichen Folgen. Zwar unterliegt das Gesundheitsamt beispielsweise bei der Covid-19-Testung der ärztlichen Schweigepflicht und darf nicht an die Ausländerbehörde melden, aber diesen Unterschied kennen die meisten nicht und meiden grundsätzlich den Kontakt zu Behörden. Zudem bedeuten nicht behandelte Infektionen oder die Verschlimmerung medizinischer Beschwerden hohe Folgekosten und ein höheres Risiko für alle Versicherten.
 

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