Als Unterzeichner des UN-Sozialpakts muss Deutschland dem Fachausschuss regelmäßig über dessen Umsetzung Rede und Antwort stehen – unter anderem darüber, wie es um das Menschenrecht auf Gesundheit im Land bestellt ist. Im Anfang dieses Jahres von der Bundesregierung eingereichten Staatenbericht hieß es wörtlich: „In Deutschland können sich die Menschen auf eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung verlassen.“
In den Ärzte der Welt-Anlaufstellen in Berlin, Hamburg, Stuttgart und München haben wir es jedoch vermehrt mit Menschen zu tun, die aus verschiedenen Gründen durch das Raster des regulären Gesundheitssystems fallen. Es sind neben deutschen Staatsbürgern vor allem EU-Bürger/-innen, die durch das Anfang des Jahres in Kraft getretene sogenannte Leistungsausschlussgesetz in der Praxis keinen ausreichenden Zugang zu medizinischer Versorgung haben. Das Gleiche gilt für Menschen ohne offizielle Aufenthaltserlaubnis und Asylbewerber/-innen. Dabei hatte der UN-Ausschuss die Bundesregierung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch Asylbewerber im Hinblick auf Gesundheitsversorgung gleich zu behandeln sind.
„Die Bundesregierung behauptet, alle Menschen hier hätten Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung. Dies ist in der Praxis aber nicht gewährleistet,“ kritisiert François De Keersmaeker, Direktor von Ärzte der Welt.
Deshalb nimmt Ärzte der Welt – unterstützt von 40 weiteren Organisationen – die Gelegenheit wahr, im Vorfeld der Beratungen des Ausschusses in einer einstündigen Anhörung auf die bestehenden Missstände hinzuweisen. Gleichzeitig fordern wir den Ausschuss dazu auf, über die Widersprüche zwischen den offiziellen Aussagen im Staatenbericht und der tatsächlichen Lage im Land Aufklärung zu verlangen.
Folgende Organisationen sind mit uns vor Ort:
Die Nationale Armutskonferenz (nak)
Das Center for International Environmental Law (CIEL)