Wie von Ärzte der Welt empfohlen, haben die Experten der Vereinten Nationen Auskunft darüber verlangt, wie die Bundesregierung sicherstellen will, dass auch Migranten aus EU-Ländern, Asylbewerber/-innen und Menschen ohne Papiere Zugang zu angemessener und bezahlbarer medizinischer Versorgung bekommen.
Im Anfang dieses Jahres eingereichten Bericht an die UN konstatierte die Bundesregierung: „In Deutschland können sich die Menschen auf eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung verlassen.“ Dass sich die Realität für Mitarbeiter zivilgesellschaftlicher Organisationen in ihrer täglichen Praxis anders darstellt, konnte unsere Referentin für Grundsatzfragen Johanna Offe dem Ausschuss vergangene Woche in einer Anhörung schildern.
Die heutigen Missstände sind eines reichen Landes wie Deutschland nicht würdig
Die Ärzte der Welt-Anlaufstellen in Berlin, München, Stuttgart und Hamburg werden verstärkt von EU-Bürger/-innen aufgesucht, die durch das Anfang des Jahres in Kraft getretene sogenannte Leistungsausschlussgesetz kaum Zugang zum regulären Gesundheitssystem haben. Das Gleiche gilt für Asylbewerber/-innen und Menschen ohne regulären Aufenthaltsstatus. Letztere trauen sich meist nicht zum Arzt, weil die Sozialämter verpflichtet sind, vor einer möglichen Kostenübernahme die Ausländerbehörde zu informieren. Den Patient/-innen würde also die Abschiebung drohen. Auch hierfür verlangen die Vereinten Nationen Lösungsvorschläge.
„Die heutigen Missstände sind eines reichen Landes wie Deutschland nicht würdig“, sagt François De Keersmaeker, Direktor von Ärzte der Welt. „Wir sind daher sehr erfreut, dass die UN unsere Kritik in ihre Antwort an die Bundesregierung aufgenommen hat.“
Hintergrund: Als Unterzeichner des UN-Sozialpakts muss Deutschland dem Fachausschuss regelmäßig über dessen Umsetzung Rede und Antwort stehen – unter anderem darüber, wie es um das Menschenrecht auf Gesundheitsversorgung im Land bestellt ist. Zivilgesellschaftliche Organisationen haben die Möglichkeit, ihre Erfahrungen in die Beratungen des Ausschusses einzubringen. Die Bundesregierung muss sich bis Juni kommenden Jahres schriftlich zu den Rückfragen des Ausschusses äußern.
40 weitere Gruppen hatten die Anhörung mitvorbereitet. Folgende Organisationen waren selbst mit ihren Anliegen in Genf vertreten:
Die Nationale Armutskonferenz (nak)