Gesundheit ist ein Menschenrecht
Jeder Mensch hat das Recht auf das höchste erreichbare Maß an körperlicher und geistiger Gesundheit. Das ist im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte festgehalten, den die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1966 verabschiedet hat. 164 Staaten haben ihn ratifiziert.
Dieses Recht beinhaltet unter anderem den Zugang zu rechtzeitiger und erschwinglicher Gesundheitsversorgung von hoher Qualität und ist eng verbunden mit anderen Menschenrechten. Denn Menschen werden eher krank, wenn zum Beispiel das Recht auf einen angemessen Lebensstandard, auf Nahrung, Wasser oder auf Bildung nicht erfüllt ist. Umgekehrt bildet Gesundheit die Voraussetzung dafür, dass eine Person andere Menschenrechte wahrnehmen und am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben kann.
Weltweit können jedoch viele Menschen ihr Recht auf Gesundheit nicht verwirklichen:
- Täglich sterben mehr als 8.000 Kinder unter fünf Jahren an Krankheiten, die durch einfache und günstige Behandlungen vermieden oder behandelt werden könnten.
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Jedes Jahr geraten etwa 100 Millionen Menschen unter die Armutsgrenze, weil sie Gesundheitsleistungen aus eigener Tasche bezahlen müssen. Besonders betroffen sind arme, marginalisierte oder diskriminierte Bevölkerungsgruppen.
Auch in Deutschland wird der Zugang zu Gesundheitsversorgung für Teile der Bevölkerung nicht gewährleistet. Menschen ohne Papiere/ohne legalen Aufenthaltsstatus, Geflüchtete, EU-Bürger(innen) und Deutsche ohne Krankenversicherung sind vom Regelsystem ausgeschlossen und haben oftmals keinen Zugang zu rechtzeitiger und erschwinglicher Gesundheitsversorgung.
Eine wichtiges Augenmerk unserer Arbeit liegt auf der mentalen Gesundheit.
Unser Engagement
Ärzte der Welt setzt sich dafür ein, dass alle Menschen ihr Recht auf den Zugang zu Gesundheit verwirklichen können. Der Menschenrechtsansatz bedeutet für unsere Arbeit:
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Unsere Patientinnen und Patienten sind Inhaber von Rechten, nicht primär Hilfsempfänger. Wir unterstützen sie bei der Verwirklichung ihrer Rechte.
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Wir unterstützen ohne Diskriminierung, das heißt unabhängig von ethnischer Herkunft und religiöser oder politischer Überzeugung. Wir helfen unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer Einstellung, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität.
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Wir legen unseren Fokus auf Personengruppen, die benachteiligt oder ausgegrenzt sind.
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Wir bezeugen Menschenrechtsverletzungen, die uns bei unserer Arbeit begegnen.
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Wir setzen uns auch politisch für einen gerechten Zugang zu Gesundheitsversorgung für alle Menschen ein.
Unsere Forderungen
Rechte beinhalten Pflichten. Pflichten haben in erster Linie die Staaten zu erfüllen, die den Sozialpakt 1966 ratifiziert haben: das Recht auf Gesundheit zu achten, es vor Eingriffen durch Dritte zu schützen und es zu gewährleisten. Das bedeutet, dass der Staat das Recht auf Gesundheit selbst nicht verletzen darf:
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indem er zum Beispiel bestimmte Gruppen von Gesundheitsdiensten ausschließt,
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dass er bei Verletzungen von anderer Seite Rechtsschutz gewährleisten muss, zum Beispiel durch die Kontrolle privater Anbieter,
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dass er aktiv dafür sorgen muss, dass das Recht für Einzelpersonen gewährleistet ist – zum Beispiel durch entsprechende Mittelbereitstellung.
Finanzielle Schwierigkeiten entlassen Staaten übrigens nicht aus ihrer Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht auf Gesundheit zu verwirklichen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat neben dem Sozialpakt eine Vielzahl internationaler Abkommen unterzeichnet, durch die das Recht auf Gesundheit und der Zugang zum Gesundheitssystem für alle Menschen anerkannt wird. Teile der Bevölkerung Deutschlands sind jedoch von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen, weil sie keinen rechtlichen Anspruch auf die Regelversorgung haben, sich eine angemessene Versorgung nicht leisten können oder diskriminiert werden. Ärzte der Welt fordert von politischen Entscheidungsträgern auf verschiedenen Ebenen – EU, Bund, Länder und Kommunen –, das Recht auf Gesundheit zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.