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Borschüren von Ärzte der Welt und anderen Organisationen. Foto: Ärzte der Welt

Warum ein Projekt wie reach.out nötig ist

 

Eigentlich sollte ein Projekt wie reach.out gar nicht nötig sein, denn idealerweise sollten Menschen in Ankerzentren leicht an Informationen und Hilfsangebote kommen sowie die nötige medizinische und psychologische Versorgung erhalten. Wir erkären, warum das in der Realität nicht immer so ist.

Warum gibt es das reach.out-Projekt?

Alle Menschen, die in Deutschland leben, haben laut Gesetz das Recht auf gesundheitliche Versorgung. Doch hier gibt es große Lücken. Um Menschen mit besonderen Schutzbedarfen, wie Überlebende von sexualisierter Gewalt in Geflüchtetenunterkünften besser zu unterstützen, hatte Ärzte der Welt das Projekt reach.out ins Leben gerufen.

Warum gehen die Menschen nicht einfach in eine Arztpraxis?

Die medizinische Versorgung für Asylbewerber*innen ist in den ersten 36 Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland durch Asylbewerberleistungsgesetz stark eingeschränkt (. Sie benötigen für jede ärztliche Beratung und Behandlung einen so genannten Krankenbehandlungsschein, der zuerst beim zuständigen Sozial- oder Gesundheitsamt beantragt werden muss. Außer bei einer Schwangerschaft erhalten sie in der Regel nur eine  bei akuten Krankheiten und Schmerzen eine medizinische (Notfall-)Versorgung.

Warum kümmern sich die Betroffenen nicht selbst?

Gerade für neuankommende Menschen ist häufig schwierig, sich im deutschen Gesundheitssystem zurechtzufinden. Häufig wissen sie nicht, welche Leistungen ihnen per Gesetz zustehen. Zudem ist der Zugang zu bedarfsgerechten Behandlungen und Hilfsangeboten in der Realität oft erschwert, beispielsweise wegen mangelnder Informationen, fehlender Sprachmittlung oder Diskriminierungserfahrungen.

Aber in den Arztpraxen werden die Frauen im Asylverfahren doch sicher trotzdem behandelt?

In einigen Fällen haben Ärzt*innen und Ärzten nicht die nötigen Informationen zur Kostenübernahme bei Patient*innen im Asylverfahren. Manche Mediziner*innen verweigern dann eine Behandlung, selbst, wenn die Frauen alle entsprechenden Unterlagen wie etwa den Krankenbehandlungsschein und damit die Bestätigung einer Kostenübernahme vorlegen können.

Ohne die Vermittlung durch das reach.out-Team würden die Frauen in solchen Fällen nicht die nötige Versorgung bekommen, die ihnen laut Gesetz zusteht. Für Michelle Kerndl-Özcan und Lea Dannert vom reach.out-Team bedeutet die Begleitung von Patient*innen und die entsprechenden Gespräche mit Ärzt*innen und Kostenträgern einen hohen Aufwand – dabei geht es um die Umsetzung von geltendem Recht.

 

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