Eine Blinddarmentzündung konnte im vergangenen Jahr für eine in München lebende Person aus bestimmten europäischen Ländern, wie beispielsweise Tschechien, Bulgarien oder Slowenien zu einen Dilemma mit tödlichem Ausgang werden. Aufgrund einer im Januar 2017 bundesweit in Kraft getretenen Gesetzesänderung wurden in der Stadt die Kosten für medizinische Behandlungen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern häufig nicht mehr übernommen. Dies führte in der Praxis dazu, dass auch Patienten mit sehr schweren Erkrankungen bei fehlenden finanziellen Mitteln sich häufig nicht trauten, ein Krankenhaus aufzusuchen oder dort gar abgewiesen wurden. Ein unhaltbarer Zustand, der sich auch in den steigenden Patientenzahlen bei open.med, der Praxis von Ärzte der Welt, bemerkbar machte. Immer mehr Migranten aus EU-Ländern suchten Hilfe bei der medizinischen Anlaufstelle, in der Menschen ohne ausreichenden Zugang zu Gesundheitsversorgung kostenfrei behandelt und beraten werden. Doch die Behandlung beschränkt sich auf eine Basisversorgung. Menschen, die eine erweiterte Diagnostik oder eine dringliche stationäre Behandlung benötigten, mussten mit hohen Kosten rechnen.
Ärzte der Welt und andere Münchener Organisationen waren wegen dieses Missstands mit der Landeshauptstadt seit längerem im Gespräch. Das Sozialreferat hat nun beschlossen, rückwirkend ab dem 01.01.2017 die Kosten für Krankenhausaufenthalte von EU-Bürgerinnen und -Bürgern nach Sozialgesetzbuch XII zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass es sich um akute und lebensbedrohliche Erkrankungen oder Geburten handelt und dass die Patientin oder der Patient hilfebedürftig ist.
Ärzte der Welt begrüßt diesen Entschluss der Stadt München.