Hintergrund: Viele Menschen ohne oder ohne vollen Krankenversicherungsschutz scheuen sich aus Angst vor möglichen Kosten, eine Arztpraxis aufzusuchen. Besonders hoch sind die Barrieren für Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus, die mit einer Abschiebung rechnen müssen, wenn sie die Kostenübernahme für eine Behandlung beantragen. Grund dafür ist der Paragraf 87 des Aufenthaltsgesetzes, der die Sozialämter verpflichtet, Menschen ohne Papiere bei der Ausländerbehörde zu melden. (Mehr Informationen hierzu finden Sie unter www.gleichbehandeln.de.)